Mietbedingungen

Hinweise zum Mult-Bodega Mietvertrag
(Bestandteil des Mietvertrages)



Kaution
Eine Kaution in Höhe von 500,00 € muss bei der Übernahme durch den Mieter an den Beauftragten der Mult Bodega übergeben werden. Diese Kaution dient der Sicherung aller Ansprüche, die dem Vermieter aus dem Mietvertrag entstehen können, wie z.B.Reinigung, Reparatur oder Beschädigungen. Die Kaution wird zurückgezahlt wenn die Rückgabe der Mietsache erfolgt und etwaige Forderungen beglichen sind.

Reservierungsdauer
Geht die Anzahlung nicht innerhalb der angegebenen Frist ein, kann die Mietsache anderweitig vergeben werden.Ein Anspruch auf Schadensersatzwird in diesem Falle ausdrücklich aus geschlossen!

Rücktritt
Bei einem Rücktritt bis zu 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin ist die halbe Anzahlung zu bezahlen, bei späterem Rücktritt muss die volle Anzahlung entrichtet werden.

Ausschluss aus der Nutzung
Der Vermieter behält sich bei unsachgemäßer Benutzung und bei gravierenden Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen das jederzeitige Rücktrittsrecht vor. Die Besucherzahl darf 150 Personen nicht übersteigen.

Übernahme/Rückgabe der Mult Bodega
Die Mietzeit beginnt um 12.00 Uhr des Miettages und endet um 12.00 Uhr des nachfolgenden Tages. Die Übergabe erfolgt um 12.00 Uhr und die Abnahme erfolgt i.d.R. um 11.30 Uhr, des nachfolgenden Tages. Bei der Übergabe wird der/die Mieter/in in die örtlichen Gegebenheiten und die technischen Besonderheiten eingewiesen. Ab 8.00 Uhr führt das Reinigungspersonal der Mult Bodega aus hygienischen Gründen die kostenpflichtige Endreinigung durch. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Räumlichkeiten, wie Saal, Raucherraum, Küche, Toiletten und der Außenbereich aufgeräumt und in einem besenreinen Zustand sein; d.h. auch sämtliche zusätzlich benötigte Tische und Stühle sind an ihren Ursprungsort zurück zu bringen. Das Geschirr und die Gläser müssen bis dahin gespült und weggeräumt sein.

 

Der Mietvertrag
 

1.Vermietung
Die Firma Weygold Rent U.G haftungsbeschränkt vermietet, nachstehend Mult Bodega genannt, ein Veranstaltungsraum für geschlossene Gesellschaften. Die Nutzung der Mult Bodega ist für öffentliche Veranstaltungen, sowie die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen, Anlagen, Inventar und Gerätschaften nicht gestattet.
Das Mindestalter des Nutzers bei Vermietungen muss 21 Jahre betragen. Mietverträge für Veranstaltungen von Personen unter 21 Jahren müssen von einem Elternteil mithaftend unterschrieben werden. An unter 21 Jährige wird nur vermietet, wenn die Eltern die Veranstaltung ständig beaufsichtigen.

2. Mietvertrag
Für die Nutzung der Mult Bodega ist ein Mietvertrag abzuschließen und ein Entgelt zu entrichten.Die Höhe richtet sich nach der auf der Homepage/Preisliste abgedruckten Gebührenordnung.

3. Mietdauer
Die Mietzeit dauert in der Regel von 12.00 Uhr des Miettages bis 12.00 Uhr mittags des darauf folgenden Tages.
Bei mehreren Veranstaltungen in Folge können sich gewisse Überschneidungen ergeben, die eine geringfügige Änderung der Mietzeitpunkte ergeben können. In einem solchen Fall stimmen sich Vermieter und Mieter miteinander ab.
Ab 8.00 Uhr führt das Reinigungspersonal der Mult Bodega aus hygienischen Gründen die kostenpflichtige Endreinigung durch.
Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Räumlichkeiten, wie Saal, Raucherraum, Küche, Toiletten und der Außenbereich aufgeräumt und in einem besenreinen Zustand sein; d.h. auch sämtliche zusätzlich benötigte Tische und Stühle sind an ihren Ursprungsort zurück zu bringen. Das Geschirr und die Gläser müssen gespült und weggeräumt werden.

4. Übergabe, Abnahme und Kaution
Bei der Übergabe an den Mieter und der Rückgabe an den Vermieter ist ein Beauftragter der Mult Bodega anwesend, der die ordnungsgemäße Übergabe des Mieters und die Rückgabe protokolliert.
Bei der Übergabe ist eine Kaution (Haftungssumme) in Höhe von 500,- € in Bar beim Beauftragten der Mult Bodega zu hinterlegen.
Die Rückgabe der Mietsache an den Vermieter, mit Abnahme und Rückgabe des Schlüssels, erfolgt in der Regel eine halbe Stunde vor Ablauf des Vertrages. Bei Beanstandungen durch die abnehmende Person wird die gezahlte Kaution anteilmäßig einbehalten. Reicht die gesamte Kaution nicht aus, wird der darüber hinausgehende Betrag ebenfalls geltend gemacht.

5. Rücktritt
Bei einem Rücktritt ist die volle Miete zu zahlen. Der Vermieter hält sich bei höherer Gewalt (z.B. Wasserschaden, o.ä.), ein Rücktrittsrecht vom Vertrag vor.

6. Haftung für Schäden und Verlust
Der Mieter haftet für alle Schäden an Gebäude und überlassenem Inventar, (Einrichtung, Dekoration, Anlagen, Geräte) die durch Gäste, Besucher oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
Zerbrochenes, Beschädigtes oder abhanden gekommenes Geschirr und Besteck sind bei
der Abnahme der Mietsache an den Vermieter zu bezahlen. Gleiches gilt für die Beschädigung und/oder den Verlust anderer Einrichtungen oder Dekorationen.
Sie sind entweder wieder zu beschaffen oder zu ersetzen.
Der Beauftragte der Mult Bodega übergibt die Mietsache dem Mieter in ordnungsgemäßem Zustand.
Ein bis zum Miettermin nicht mehr zu behebender, bzw. während der Veranstaltung auftretender Defekt von Anlagen und Geräten (z.B. Spülmaschine) ist nicht auszuschließen, ein Anspruch auf Mietminderung besteht hieraus jedoch nicht. Die Mieterin / der Mieter überzeugt sich vor Übergabe vom ordnungsgemäßen Zustand der Einrichtungen, Dekorationen, Anlagen und Geräte.
Aufgrund der erhöhten Brandgefahr und Verschmutzung in der Mult Bodega ist die Benutzung von Teelichtern ohne Gefäss und das Kochen von Speisen nicht erlaubt.
Bei Verlust des Schlüssels sind die Kosten für die komplette Erneuerung der Schließanlage zu tragen.

7. Reinigung / Personal
Ab 8.00 Uhr führt das Reinigungspersonal der Mult Bodega, aus hygienischen Gründen, die kostenpflichtige Endreinigung durch.
Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Räumlichkeiten wie Saal, Raucherraum, Küche, Toiletten und der Außenbereich aufgeräumt und in einem besenreinen Zustand sein; d.h. auch sämtliche zusätzlich benötigten Tische und Stühle sind an ihren Ursprungsort zurück zu bringen. Das Geschirr und die Gläser müssen gespült und weggeräumt werden.

8. Einrichtung / Geschirr / Besteck
Von Seiten der Mult Bodega wird Geschirr/Besteck/Gläser für max. 140 Personen zur Verfügung gestellt.Für ca.75 Personen sind Tische und Stühle + 3 Rundstehtische, 3 Rechteckstehtische und 12 Hochlehner/ Barhocker im Saal vorhanden.10 Klapptische + ca.30 Stappelstühle sind in einem Abstellraum, die je nach Bedarf benutzt werden können.Die Tische und Stühle aus dem Abstellraum sind bis 7.00 Uhr wieder wegzuräumen.(siehe Punkt 7)
Für die Reinigung des Geschirrs steht eine gewerbliche Spülmaschinen zur Verfügung.
Die Teller sind vorzuspülen, bevor sie in die Spülmaschine geräumt werden.
Lieferanten von Buffets haben ihre Speisenwärmer, Platten und Behälter ungespült mitzunehmen!
Die Hinweise auf den Geräten wie Geschirrspüler,Kaffeemaschine,usw. sind zu beachten.

9. Müllbeseitigung
Der anfallende Abfall ist selbst zu entsorgen (Müllsäcke mitbringen).
Glasabfall ist in die naheliegenden Glascontainer z.B Jugendherberge zu entsorgen.
Für Polterabende ist zwingend ein Abfallcontainer auf dem Parkplatz vor der Mult Bodega zu stellen.

10. Bewirtung
Die Bewirtung einer Veranstaltung wird vom Nutzer selbst übernommen.(Ausgenommen wenn mit dem Mieter ein Pauschal Arrangement vereinbart wurde).

11. Sicherheit
Die Räumlichkeiten sind gewissenhaft abzuschließen, alle Fenster und Türen sind zu verriegeln. Alle Lichter sind auszuschalten.

12. Hausrecht
Sollte sich eine Gesellschaft oder einzelne Personen beim Aufenthalt in den Räumlichkeiten der Mult Bodega sittenwidrig, gewalttätig, vandalistisch oder in anderer Weise nicht den üblichen Normen und Werten gemäß verhalten, kann der Vermieter von seinem Hausrecht Gebrauch machen und eine Veranstaltung vorzeitig beenden. Der Schutz einer geschlossenen Gesellschaft ist gegebenenfalls vom Mieter selbst zu tragen.

13. Haftungsausschluss
Die Mieterin / der Mieter stellt die Mult Bodega von etwaigen Haftungsansprüchen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und sonstiger Dritter einer Veranstaltung für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Mietsache und deren Parkplätze, Zugängen, Räumen und Anlagen entstehen. Die Mieterin / der Mieter verzichtet in diesem Zusammenhang auch auf eigene Haftpflichtansprüche und/oder Schadensersatzan-
sprüche gegenüber der Mult Bodega. Der Verzicht auf Schadensersatzansprüche bezieht sich auch auf ein vom Vermieter geltend gemachtes Rücktrittsrecht (Hausrecht entsprechend Pkt. 12 dieser Bestimmungen).

14. Zugangsmöglichkeit zu Kontrollzwecken
Einem Beauftragten der Mult Bodega muss auf Wunsch während der Mietdauer zu eventuellen Kontrollzwecken und/oder Aufsichtszwecken der Zugang gewährt werden. Verweigert dies der Mieter, kann der Vermieter die Nutzung sofort beenden.

15. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien die nichtige Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem Zweck dieses Vertrages am nächsten kommt.Für etwaige Regelungslücken gilt diese Bestimmung entsprechend.
 

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